Details
Zorn, Gerhard
Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben (SGB IX)
Ein Praxisratgeber
Boorberg
978-3-415-06204-7
4. Aufl. 2022 / 408 S.
Handbuch
Kurzbeschreibung
Der Leitfaden für Einsteiger und Berater
Der von Rainer Seidel begründete und von Christoph Beyer fortgeführte Praxisratgeber erscheint nun in einer vierten, vollständig überarbeiteten, neu geordneten und erweiterten Auflage von Gerhard Zorn. Dank seiner zahlreichen Praxisbeispiele und Mustertexte ist das Buch ein zuverlässiger Ratgeber für alle, die sich erstmals oder vertiefend mit dem besonderen Kündigungsschutz des SGB IX beschäftigen.
Umfassende Darstellung
Der besondere Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen nach den §§ 168 ff. SGB IX ist einer der komplexesten Bereiche des Rechts von Menschen mit Behinderungen - mit Bezügen zum Arbeits- und Leistungsrecht. Das Buch gibt einen umfassenden Einblick in die Materie. Behandelt werden das Kündigungsschutzverfahren, die Anforderungen an und taktische Tipps für den Vortrag der Beteiligten - aber auch deren Mitwirkungspflichten.
Mit Empfehlungen und Beispielen aus der Praxis
Der Autor erläutert die Praxis der Integrationsämter bei personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Kündigungen sowie die Besonderheiten bei der Änderungs- und der außerordentlichen Kündigung, im Kleinbetrieb und bei kirchlichen Arbeitgebern. Er zeigt mit vielen Beispielen und Empfehlungen aus der Praxis, welche Fristen zu beachten sind und auf welche Fakten es im Vortrag der Parteien ankommt. Auch das Widerspruchs- und Gerichtsverfahren werden anschaulich dargestellt.
Wissen, worauf es ankommt
Gestützt auf seine langjährige Praxiserfahrung erörtert der Autor ausführlich die neueste arbeits- und verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung. Ein Schwerpunkt liegt auf den gesetzlichen Präventionsanforderungen an die Arbeitgeber einschließlich des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) nach § 167 SGB IX, die nach der Rechtsprechung im Kündigungsschutzverfahren eine maßgebliche Rolle spielen. Aber auch die Rechte schwerbehinderter Beschäftigter gegenüber dem Arbeitgeber nach § 164 Abs. 4 SGB IX werden erläutert, da sie für die Entscheidung des Integrationsamtes maßgeblich sein können.